(28.12.2016)
Die Verlängerung des Lkw-Durchfahrverbotes auf der B 25 bei Dinkelsbühl über den 31. Dezember hinaus ist nach Auffassung der Industrie- und Handelskammern (IHKs) Schwaben und Ostwürttemberg sowie des Landesverbandes Bayerischer Spediteure (LBS) und des Landesverbandes Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen (LBT) nicht mehr gerechtfertigt. „Das alte, noch bis zum Jahresende 2016 befristete Verbot läuft ab, und weder aus der damaligen Anordnung noch aus neuen Entwicklungen ergibt sich ein Argument für eine Verlängerung oder ein neues Verbot“, betonten die beiden Kammern und die beiden Verbände in einer gemeinsamen Erklärung.
Man habe deshalb die Verbotsanordnung des Landratsamtes Ansbach vom 19. Dezember gleich aus zwei Gründen mit „Unverständnis“ zur Kenntnis genommen, sagte Dr. Andreas Kopton, Präsident der IHK Schwaben. Zum einen sei die bestehende Sperrung im Erlass vom März 2011 „bis zur Verkehrsfreigabe der geplanten Ortsumgehung Dinkelsbühl, längstens bis zum 31.12.2016, befristet“ gewesen. „Für uns heißt das: Nun ist der Fristablauf eben vor der Errichtung der Ortsumgehung eingetreten, und folglich muss jetzt auch Schluss mit dem Durchfahrverbot sein“, so Dr. Kopton. Schließlich habe die Stadt Dinkelsbühl bereits einen Tag nach Verkündung der Sperrung im März 2011 in den „Rieser Nachrichten“ offen eingeräumt, dass eine Realisierung der Ortsumgehung bis Ende 2016 nur möglich sei, „wenn alles sehr gut läuft“ und dass diese „Einschätzung jedoch sehr optimistisch“ sei. „Man war sich also damals schon bewusst, dass mit dem Verbot Ende 2016 Schluss sein müsste.“
60 Jahre Diskussion über eine Umgehungsstraße
Zum zweiten gelte die neue Anordnung nunmehr ohne eine konkrete Frist „bis zur Fertigstellung der Ortsumgehung Dinkelsbühl“. Das aber sei „faktisch bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag, weil niemand weiß, wann diese Straße jemals kommen wird, über die bereits seit 1957, also seit sechzig Jahren, diskutiert wird“, kritisierte Dr. Kopton.
„Überhaupt nicht nachvollziehbar ist, dass dieses Verbot nicht wenigstens am 1. Juli 2018 auslaufen soll“, erklärten Edina Brenner, Geschäftsführerin des LBS und Sebastian Lechner, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des LBT. Zu diesem Zeitpunkt soll die Lkw-Maut auf dem Bundesstraßennetz in Kraft treten. Zwar verweise die Verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamtes Ansbach sogar auf die Einführung der Lkw-Maut, setze aber diesen Termin „aus unerfindlichen Gründen“ nicht als Maximal-Frist für ein Durchfahrverbot. „Doch an diesem Tag fällt das Argument, bei den Lkw auf der B 25 handele es sich um sogenannten Mautausweichverkehr, endgültig in sich zusammen, weil es dann ein Mautausweich-Interesse gar nicht mehr geben kann“, so die Vertreter der beiden Branchenverbände.
„Spätestens dann muss die Politik zur Kenntnis nehmen, dass es sich beim Güterverkehr auf dieser Bundesstraße um Direktverkehre und um den Quell- und Zielverkehr eines starken Wirtschaftsraumes mit einer enorm produktionsorientierten Ausrichtung handelt“, so IHK-Präsident Dr. Kopton.
Appell an den bayerischen Innen- und Verkehrsminister Herrmann
Vor diesem Hintergrund haben die Kammern und Verbände in einem gemeinsamen Schreiben an den bayerischen Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann gefordert, das Verbot, wenn es schon erneuert werde, bis zur Einführung der Lkw-Maut zu begrenzen und es danach nicht mehr zu verlängern. Zugleich appellierten sie an den Minister, sich weiterhin für einen raschen Bau der Ortsumgehung Dinkelsbühl einzusetzen, die im gerade verabschiedeten neuen Bundesverkehrswegeplan zum wiederholten Male als „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft worden sei.
Die Kammern und Verbände hoben hervor, dass Sperrungen für den Güterverkehr grundsätzlich das falsche Mittel seien. „Solche Verbote führen zu einer Verlagerung des Lkw-Verkehrs, und die sogenannte ,Korridorsperrung‘, mit der zahlreiche Straßen im Ostalbkreis für Lkw verboten worden sind, ist die direkte Folgewirkung der Anordnung in Dinkelsbühl“, bittet Michaela Eberle, Hauptgeschäftsführerin der IHK Ostwürttemberg (Heidenheim) zu bedenken. „Die Fahrverbote verschlechtern die Erreichbarkeit der Unternehmen in der Region und bringen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand für die Anträge auf Ausnahmegenehmigung mit sich. Dem tatsächlichen Bedarf an Transporten in einer arbeitsteiligen Wirtschaft müssen nun einmal Angebote gegenüberstehen.“
B-25-Durchfahrverbot Dinkelsbühl IHKs A HDH LBS LBT Presseinformation.pdf