(13.12.2016)

Mit Handzetteln an Laternenmasten werben sie für billige Umzüge. Es sind Anbieter, die entweder regelmäßig mit Fahrzeugen mit weniger als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht unterhalb der Genehmigungspflicht des Güterkraftverkehrsgesetzes operieren oder sich z.B. für einige Umzüge im Jahr einen größeren Lkw bei einer Mietwagenfirma leihen, ohne über die erforderliche Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. EU-Lizenz zu verfügen. Ein erforderlicher Versicherungsschutz ist zumeist nicht gegeben. Entstandene Umzugsschäden müssen häufig von den Auftraggebern übernommen werden. Ein weiteres Problem entsteht durch das falsche Schätzen von Umzugsvolumina.Das Umzugsgut wird dann teilweise nur gegen Nachzahlung vor Ort in bar herausgegeben „Dieses Vorgehen im Markt schädigt das Image unserer regulär arbeitenden Möbelspeditionsbranche und enthält dem Staat Steuergelder vor“, erklärt Edina Brenner, Geschäftsführerin des LBS – Landesverband Bayerischer Spediteure e.V.

Diese „Lockvogelangebote“ kommen in der Regel von Gelegenheitsanbietern meist ohne feste Firmenstruktur. Sie finden ihre Kunden durch Werbung mit einem Pseudonym in Internetportalen, geben auf Handzetteln nur eine Mobilnummer an, arbeiten häufig ohne qualifiziertes Personal und ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen zum Schutz des Kunden.

Nimmt man einzelne Angebote „unter die Lupe“, ist meist festzustellen, dass unterhalb der Mindestlohngrenze gearbeitet wird. Sie lauten etwa „4 Mann und Lkw für 6 Stunden zu einem Preis von 299 Euro“. Für das genannte Beispiel gilt etwa, dass die Mehrwertsteuer abzurechnen ist und somit der Stundensatz für vier Arbeitskräfte rund 42 Euro netto beträgt. Inklusive aller Nebenkosten darf die Arbeitsstunde dann nicht mehr als 10,50 Euro kosten. Nach Abzug der vom Arbeitgeber zu tragenden Lohnnebenkosten würde dann noch ein Bruttolohn von rund 7,50 Euro pro Stunde verbleiben, was unter dem seit 01. Januar 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro liegt. Dies aber auch nur dann, wenn man keinerlei Gewinnmarge des Unternehmens ansetzt, was definitiv unrealistisch ist.

Auf der anderen Seite gibt es die nachhaltig und professionell agierenden Unternehmen der Möbelspeditionsbranche. Sie beraten die Kunden umfassend, nehmen vor der Erstellung des Angebots das Umzugsgut in Augenschein und schät-zen die Umzugsvolumina in der Regel richtig ein. Die Unternehmen investieren in die Sicherheit des Personals und rüsten es mit ergonomischen Hilfen aus, wie beispielsweise Tragegurte. Viele lassen sich ihre Prozessqualität und Kundenfreundlichkeit zertifizieren, etwa nach der Europäischen Umzugsnorm.

„Die professionellen und zertifizierten Unternehmen der Umzugsbranche brauchen Schutz vor unlauterem Wettbewerb wie unseriös arbeitenden Gelegenheitsanbietern. Stärkere Kontrollen am Markt helfen, diesen Wettbewerb einzudämmen und damit auch Verbraucher vor Schaden zu bewahren“, so Brenner abschließend.

pdfUmzugsunternehmen brauchen Schutz vor unlauterem Wettbewerb.pdf

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