(28.01.2015)
Mit Unverständnis reagiert die Speditions- und Logistikbranche auf die Einführung der Auftraggeberhaftung im Mindestlohngesetz. „Der Tariflohn in der Speditions- und Logistikbranche in Bayern beginnt bei 11,74 Euro. Die Zahlung des Mindestlohnes an sich ist somit für uns kein Thema", sagt Edina Brenner, Geschäftsführerin des Landesverbandes der bayerischen Spediteure (LBS). Aber in der Zusammenarbeit mit Auftragnehmern zur Durchführung der Transporte ist das Gesetz in seiner jetzigen Form für die Branche eine Katastrophe.
Die Auftraggeberhaftung führt zu Haftungsrisiken und unverhältnismäßigem bürokratischem Aufwand. Deshalb muss das Mindestlohngesetz dringend nachgebessert werden. Es kann nicht der Wille des Gesetzgebers sein, ein Bürokratiemonster zu schaffen.
Die Speditions- und Logistikbranche organisiert den weltweiten Gütertransport über alle Verkehrsträger Straße, Schiene, See- sowie Binnenschifffahrt und Luftfracht. Dabei gilt bei allen Arbeitsleistungen auf deutschem Boden seit Beginn des Jahres der deutsche Mindestlohn. Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der (deutsche) Auftraggeber verantwortlich. Bezogen auf die Speditions- und Logistikbranche bedeutet die Umsetzung dieses Gesetzes, dass der Besatzung eines Seefrachters mit Eintritt in deutsche Hoheitsgewässer, der Besatzung in der Binnenschifffahrt bei Transport auf deutschen Wasserstraßen, dem Fahrpersonal im Schienen- und Straßengüterverkehr auf dem deutschen Streckenanteil der Mindestlohn von 8 Euro 50 zu zahlen ist.
Nach der offiziellen Auslegung des Bundesarbeitsministeriums soll das auch für den grenzüberschreitenden Verkehr und Transitfahrten gelten. Diesen Anspruch können die Arbeitnehmer direkt beim (deutschen) Auftraggeber geltend machen und bei Verstoß droht ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro.
Um sich hier rechtlich abzusichern, sind Spediteure und Logistiker gezwungen, Verpflichtungs-, Freistellungs- und Nachweiserklärungen von ihren Auftragnehmern einzuholen. Die Folge ist ein gigantischer bürokratischer Aufwand. „Selbst der redliche Versuch, die Auftraggeberhaftung gesetzeskonform umzusetzen, endet somit in einem Bürokratiemonster", sagt Brenner.