(24.11.2021)
In einem gemeinsamen Schreiben an den geschäftsführenden Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, das auch gleichlautend an die geschäftsführenden Bundesminister für Gesundheit sowie Arbeit und Soziales ging, macht der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik gemeinsam mit fünf weiteren Verkehrsverbänden auf die sich aus der Neufassung des IfSG ergebenden praktischen Schwierigkeiten aufmerksam.Es drohe ein Bruch der Lieferketten, wenn die Regelungen im Wortlaut umgesetzt werden müssen - unter anderem wegen eines Mangels an Testmöglichkeiten für das fahrende Personal.
Die Verbände fordern eine Klarstellung, nach der Betriebsstätten-fremdes (Fahr-)Personal, das sich unter Berücksichtigung sämtlicher betrieblicher Hygiene- und Schutzmaßnahmen nur kurzfristig in Betriebsstätten aufhält (z. B. zu Zwecken der Abholung und Anlieferung von Waren), nicht von den Regelungen des § 28b IfSG erfasst ist und somit nicht den seit heute geltenden 3G-Regeln.
Den Brief im Original haben wir als Anlage beigefügt.
Für Rückfragen von Medienvertretern, die sich auf die besondere Situation in Bayern beziehen, steht der LBS - Landesverband Bayerischer Spediteure e.V. zur Verfügung.
Verbändebrief_Logistik_Bruchstellen_in_den_Lieferketten_verhindern_BM_Andreas_Scheuer