(13.01.2021)
In einer Pressemitteilung bezieht der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. Position zur aktuellen Coronavirus-Einreiseverordnung in Deutschland. Die dadurch ausgelöste Planungsunsicherheit für die Unternehmen kann Lieferketten erneut ins Stocken bringen und Versorgungsengpässe herbeiführen. Der DSLV ist der Spitzen- und Bundesverband, dem der LBS - Landesverband Bayerischer Spediteure e.V. angehört.
Ausnahmen von den Corona-Testpflichten gelten für die in der Logistik im grenzüberschreitenden Güterverkehr Beschäftigten nur noch dann, wenn sie bei der Einreise nach Deutschland weder aus sogenannten ‚Hochinzidenz’- noch aus ,Virusvarianten-Gebieten‘ kommen. Dies regelt die bereits am 14. Januar 2021 in Kraft tretende Coronavirus-Einreiseverordnung, die am 13. Januar 2021 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Da das weitere Pandemiegeschehen in Europa unberechenbar bleibt und nicht absehbar ist, welche Länder oder Regionen sich zu sogenannten ,Virusvarianten-Gebieten’ entwickeln, steht die Speditions- und Logistikbranche vor massiven Planungsschwierigkeiten, warnt der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik. Dadurch können Lieferketten erneut ins Stocken geraten und Versorgungsengpässe entstehen.
Bei Einreise nach Deutschland aus Ländern, in denen sich neue Virus-Mutationen verbreiten, müssen jetzt auch Beschäftigte des Transportsektors (Lkw-Fahrer, Lokführer, Flugpersonal sowie Binnenschiffer und Seeleute) ein negatives Testergebnis vorweisen. Die Vergangenheit hat bereits gezeigt, wie schnell aus einem Risikogebiet ein Hochinzidenzgebiet werden kann. Mit der Kategorisierung Großbritanniens als ‚Virusvarianten-Gebiet‘ ist nun eine weitere Maßnahmeneskalation hinzugekommen. Weitere Regionen Europas können folgen.
„Eine mögliche Zunahme von Virusvarianten-Gebieten stellt die Touren- und Personaldispositionen international tätiger Speditionshäuser jetzt vor noch größere Herausforderungen“, so DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. „Die Einbeziehung des Güterverkehrssektors in den Geltungsbereich der Corona-Einreiseverordnung kann den Warenfluss zwischen den Ländern erheblich behindern.“ Deutschlands Nachbarländer müssten ausreichende Testkapazitäten garantieren. Eine weitere Verschärfung der Infektionslage wird Lieferketten zusätzlich erheblich gefährden, wenn das Fahrpersonal, das ohnehin weitgehend isoliert von anderen Menschen arbeitet und deshalb kaum zur Verbreitung des Virus beiträgt, an den Grenzen aufgehalten wird. Huster: „Welche Belastungen auf die in der Logistik beschäftigten Menschen zukommen können, haben die kilometer- und tagelangen Staus in Südengland während der Weihnachtstage des vergangenen Jahres auf dramatische Weise gezeigt.“
Auch wenn mit der Corona-Einreiseverordnung ein grundsätzlich nachvollziehbares Bemühen der Bundesregierung zur Pandemie-Eindämmung vollzogen wurde, setzt diese beim Güterverkehr an der falschen Stelle an. Offen bleiben Fragen der praktischen Umsetzung, die durch die fehlende Synchronisation mit den weiter geltenden Quarantäneverordnungen der Bundesländer zusätzlich erschwert wird Es bleibt die Forderung nach europaweit verbindlichen Regelungen nach den Vorgaben der Green Lanes Leitlinie der EU-Kommission, die Grenzen für den Waren- und Güterverkehr offenhält und gleichzeitig den Schutz der Gesundheit und die Versorgungssicherheit garantiert.
Als Spitzen- und Bundesverband repräsentiert der DSLV durch 16 regionale Landesverbände die verkehrsträgerübergreifenden Interessen der 3.000 führenden deutschen Speditions- und Logistikbetriebe, die mit insgesamt 604.000 Beschäftigten und einem jährlichen Branchenumsatz in Höhe von 113 Milliarden Euro wesentlicher Teil der drittgrößten Branche Deutschlands sind (Stand: Juli 2020). Die Mitgliederstruktur des DSLV reicht von global agierenden Logistikkonzernen, 4PL- und 3PL-Providern über größere, inhabergeführte Speditionshäuser (KMU) mit eigenen LKW-Flotten sowie Befrachter von Binnenschiffen und Eisenbahnen bis hin zu See-, Luftfracht-, Zoll- und Lagerspezialisten. Der DSLV ist politisches Sprachrohr sowie zentraler Ansprechpartner für die Bundesregierung, für die Institutionen von Bundestag und Bundesrat sowie für alle relevanten Bundesministerien und -behörden im Gesetzgebungs- und Gesetzumsetzungsprozess, soweit die Logistik und die Güterbeförderung betroffen sind.