(13.03.2020) Die globale Ausbreitung des Corona-Virus erweist sich inzwischen als reale Bedrohung für die Gesundheit und Versorgung vieler Menschen. In diesem sich täglich ändernden Szenario wird die Systemrelevanz der Logistik für die Aufrechthaltung von Produktionsprozessen, Beschaffungs- und Absatzwegen bei Industrie und Handel sowie für die Versorgung der Bevölkerung sehr deutlich.
Der LBS – Landesverband Bayerischer Spediteure e.V. stellt in die-sem Zusammenhang gemeinsam mit anderen Landesverbänden und dem DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. fest: „Lieferketten werden bedroht, weil einerseits Produktionsverzögerungen und -ausfälle in den besonders betroffenen Regionen wie China zu Be-schaffungslücken für die deutsche und europäische Industrie und den Handel führen“.
Andererseits wirde die Logistik selbst durch territoriale Restriktionen wie Sperrungen und Grenzschließungen gehemmt. Die Luftfracht wiederum ist massiv eingeschränkt durch Flugstreichungen, wodurch ein großer Teil des Frachtraums in Passagiermaschinen entfällt, mit dem vor allem eilbedürftige Waren befördert werden.
In der Summe sind Lieferketten derzeit punktuell massiv gestört mit teils gravierenden wirtschaftlichen, teils existentiellen Folgen. Das vollständige Ausmaß der wirtschaftlichen Folgen wird erst in den kommenden Wochen und Monaten abschätzbar.
Der LBS und seine Partnerverbände fordern:
- Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten müssen mit Hochdruck an einer koordinierten Vorgehensweise zum Gesundheitsschutz arbeiten und mit gleicher Intensität Versorgungsengpässen, gesellschaftlichen Unruhen und einer weiteren wirtschaftlicher Destabilität, die den bereits vor Ausbruch der Pandemie drohenden konjunkturellen Ab-schwung jetzt zusätzlich verstärkt, entgegenwirken.
- Hierzu gehören operative und finanzielle Unterstützungsmaßnahmen der öffentlichen Hand für die Unternehmen der Logistikbranche.
Hierzu bedarf es
1. einer weitgehenden Aufrechthaltung des freien Warenverkehrs über Grenzen hinweg
2. einer Flexibilisierung des geltenden Gewerberechts, der StVO o. ä.
3. einer Flexibilisierung des geltenden Arbeitsrechts
4. finanzieller Unterstützungen und Beihilfen
Eine detaillierte Ausarbeitung zum Thema haben wir Ihnen als Dokument zu diesem Brennpunkt beigefügt.
DSLV_Covid-19_Unterstützungsmöglichkeiten_2020-03-13.pdf192.94 KB