Am 31. Dezember 2016 läuft die Frist für die Sperrung der Bundesstraße 25 für den Lkw-Durchgangsverkehr ab. Seit mehr als fünf Jahren ist die B 25 gesperrt. Das Durchfahrtsverbot sollte aufgehoben werden, sobald die Ortsumgehung für Dinkelsbühl fertiggestellt ist, spätestens aber Ende dieses Jahres. Nach heutigem Stand gibt es nicht einmal eine Baugenehmigung für die Ortsumgehung.
„Die Speditions- und Logistikbranche ist nicht für die fehlende Ortsumgehung von Dinkelsbühl verantwortlich. Sie muss seit fünf Jahren mit der Sperrung der B 25 leben. Es gibt nun kein Argument mehr, um die B 25 als Bundesfernstraße ihrem Verkehrszweck zu entfremden“, erklärt Edina Brenner, Geschäftsführerin des Landesverbandes der Bayerischen Spediteure (LBS). Die Bundesregierung weiß um die Bedeutung der B 25. Sie plant im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) deren weiteren Ausbau. Die B 25 wird im BVWP als „autobahnverbindende Achse“ zwischen der A 8 und der A 6 / A 7 genannt. Das Vorhaben der Bundesregierung steht damit im Widerspruch zur Forderung der nachgeordneten Behörden und Kommunen nach einer unbefristeten Verlängerung des Durchgangsverbots für Lkw auf der B 25.
Als Grund für die geforderte Verlängerung der B-25-Sperrung nennen die Kommunen den angeblichen „Mautausweichverkehr“. Schon 2011 wurde hierzu ein Gutachten erstellt. Es wurde festgestellt, dass der Anteil des Ausweichverkehrs lediglich 5 bis 15 Prozent betrug. „Aus unserer Sicht rechtfertigt dieser geringe Prozentsatz keinen schwerwiegenden Eingriff in den Verkehrsfluss wie ein Durchfahrtsverbot“, erläutert Brenner.
Zudem ist der Begriff „Mautausweichverkehr“ in Kürze für die B 25 obsolet. Das Bundeskabinett hat die Ausweitung der Lkw-Maut auf das gesamte Bundesstraßennetz beschlossen. Ab 1. Juli 2018 gilt voraussichtlich die neue Regelung.
Des Weiteren ist das Thema Umwelt und Luftreinhaltung in aller Munde. Den Umweg, den jeder Lkw zur Umgehung der B 25 über das Autobahnkreuz Ulm / Elchingen in Kauf nehmen muss, beträgt 38 Kilometer einfach. Umwegverkehre wirken sich negativ auf Umweltbilanz und Wirtschaftlichkeit aus. Selbst wenn die neuen Fahrzeuggenerationen aufgrund des technischen Fortschritts emissionsärmer sind. Hinzu kommt, dass die B 25 als Entlastung der Bundesautobahn A 7, besonders während der jetzigen Instandhaltungsstaus, fehlt.
„Eine Verlängerung des Lkw-Durchgangsverbots auf der B 25 zwischen Feuchtwangen und Wilburgstetten ist daher aus Sicht der Speditions- und Logistikbranche nicht zu rechtfertigen“, sagt Brenner zusammenfassend. „Sollte sich die Regierung von Mittelfranken dennoch für eine Verlängerung des Durchfahrverbotes entscheiden, so plädieren wir hilfsweise für eine Fortführung der Ausnahmeregelung für regionale Unternehmen, deren bisherige weitgehend unbürokratische Handhabung wir ausdrücklich anerkennen und begrüßen. Im Fall einer unbefristeten Verlängerung hielten wir es außerdem für geboten, auch die Ausnahmegenehmigungen zeitlich unbefristet auszustellen“, so Brenner abschließend.