Die Speditions- und Logistikbranche fordert dringende Korrekturen beim Mindestlohngesetz. Der Tariflohn in der Speditions- und Logistikbranche in Bayern beginnt bei 11,74 Euro. Die Zahlung des Mindestlohnes an sich ist somit kein Thema.

„In den vergangenen Wochen ist schon viel über die erheblichen Dokumentationspflichten diskutiert worden, daneben bedeutet auch die im Gesetz implementierte Auftraggeberhaftung ein kaum kalkulierbares Haftungsrisiko für deutsche Spediteure und behindert den freien Warenverkehr und die Dienstleistungsfreiheit in Europa", sagt Edina Brenner, Geschäftsführerin des LBS - Landesverband Bayerischer Spediteure e.V.

Die Speditions- und Logistikbranche steuert und organisiert im Auftrag von Industrie und Handel weltweite Liefer- und Transportketten im In- und Ausland. Dabei setzt sie je nach Bedarf Güterkraftverkehrs- und Eisenbahnunternehmen bzw. Airlines und Reedereien ein.

Gerade im internationalen Geschäft der Warenversendungen werden in diesen Lieferketten eine Vielzahl von in- und ausländischen Transportunternehmen als Auftragnehmer eingesetzt. Angesichts dieser Marktbedingungen ist die Haftungsfrage nach dem Mindestlohngesetz für deutsche Spediteure von erheblicher Bedeutung.

Um sich rechtlich abzusichern, sind die deutschen Spediteure und Logistiker gezwungen, Verpflichtungs-, Freistellungs- und Nachweiserklärungen von ihren Auftragnehmern einzuholen. Dieser erhebliche Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen; eine sichere Kontrolle aller Auftragnehmer ist in den meisten Fällen nicht zu leisten, stattdessen sieht sich der deutsche Spediteur einem immensen Haftungsrisiko gegenüber.

Sofern die rigide Auftraggeberhaftung nicht korrigiert wird, fordert der LBS zumindest grenzüberschreitende Transporte und Transitfahrten ausländischer Unternehmen vom MiLoG auszunehmen.

„Sehr positiv haben wir zur Kenntnis genommen, dass die bayerische Staatsregierung in ihrem letzten Kabinettsbeschluss zum Mindestlohngesetz die Streichung der Auftraggeberhaftung aufgenommen hat", sagt Brenner. Wichtig ist es jetzt, dass diese Forderung auch in Berlin gehört und schließlich durchgesetzt wird. Denn Änderungen beim Mindestlohngesetz sind nötig, damit die deutsche Wirtschaft ihre Zugkraft behält und nicht durch eine überbordende Bürokratie lahm gelegt wird.

Der LBS schlägt weiter vor, Bereitschaftszeiten des Fahrpersonals vom Mindestlohn auszuschließen und die Einkommensgrenze für die Dokumentationspflicht auf 1900 Euro zu senken.

pdfLBS zur Auftraggeberhaftung beim Mindestlohn

pdfDSLV_Positionspapier_Mindestlohngesetz

Adresse

LBS - Landesverband Bayerischer
Spediteure e.V.
Georg-Brauchle-Ring 91
80992 München

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