(13.01.2020)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) Nr. 66-67 vom 13. Dezember 2019 die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe 500 „Schutzmaßnahmen“ bekannt gegeben (Anlage). Die TRGS 500 beschreibt Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Diese Maßnahmen sollen einen Schutz der Beschäftigten vor inhalativen, oralen, dermalen und physikalisch-chemischen Gefahren sicherstellen.
Unter anderem wurden die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen aufgenommen sowie Schutzmaßnahmen zu Gefährdungen, die durch sonstige Gefahrstoffe hervorgerufen werden. Außerdem wurde ein neuer Abschnitt zu „Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen“ eingeführt.
Hinsichtlich der Lagerung enthält die TRGS 500 lediglich eine Kurzfassung der für die Speditionsbranche besonders relevanten TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Die TRGS 510 befindet sich bereits seit dem Jahr 2018 in einer umfangreichen Überarbeitung, welche voraussichtlich noch bis Mitte des Jahres 2020 andauern wird. Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik hatte vor Beginn der Arbeiten des hierfür zuständigen Unterausschusses der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) an der TRGS 510 im Rahmen der Beteiligung der Praxis die aus seiner Sicht zu berücksichtigenden Themen mitgeteilt.
Quelle: DSLV