(30.08.2018)
Im Rahmen eines Verbändegesprächs beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) den DSLV und die anderen Verbände der Speditions- und Logistikbranche über den Sachstand zu den Förderprogrammen De-minimis, Aus- und Weiterbildung sowie für energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge (EEN) informiert.
Ausbildungsförderung
Die erstmals für die Förderperiode 2018 gestellten Anträge auf Förderung der Ausbildung konnten aufgrund der im Zuge des Regierungswechsels verzögerten Bewilligung der Haushaltsmittel erst ab Ende Juli 2018 beschieden werden. Gleichwohl liegt die Bearbeitungsquote hier mittlerweile bei über 90 Prozent.
Nach Informationen des BAG erhält die Bewilligungsbehörde aktuell besonders viele Verwendungsnachweise für die in 2015 begonnenen und in diesem Jahr abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse. Bei nicht bestandenen Ausbildungsprüfungen bittet das BAG die Unternehmen um unverzügliche Mitteilung. Das Bundesamt prüft dann, ob eine Verlängerung der Vorlagefrist für den abschließenden Verwendungsnachweis möglich ist. Voraussetzung ist, dass das Fortbestehen des Ausbildungsverhältnisses zum Zeitpunkt der Prüfung bzw. die Verlängerung des Ausbildungsvertrags vom Zuwendungsempfänger nachgewiesen wird.
Im Rahmen der Ausbildungsförderung ergeben sich – so das BAG – häufig Schwierigkeiten im Umgang mit der korrekten Abwicklung abgebrochener Ausbildungen. Nach Angaben der Behörde betrifft dies circa 20 Prozent der Förderungen. Vor diesem Hintergrund bittet das BAG um Beachtung der Mitteilungspflicht: Im Falle des Ausbildungsabbruchs ist der Antragsteller verpflichtet, das Bundesamt unverzüglich zu informieren. Eine Mitteilung wird als „unverzüglich“ gewertet, wenn diese spätestens 14 Tage ab Kenntnis des mitteilungspflichtigen Sachverhalts dem Bundesamt vorgelegt wird.
Der DSLV weist ferner in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das BAG Fördergelder grundsätzlich nur dann auszahlt, wenn die geförderte Maßnahme erfolgreich zu Ende geführt wurde. Dies gilt im Rahmen der Ausbildungsförderung für die jährlichen Teilverwendungsnachweise mit der Folge, dass das BAG die Auszahlung für das abgeschlossene Ausbildungsjahr dann ablehnt, wenn es vor der ratierlichen Auszahlung Kenntnis vom Abbruch der Ausbildung erhält. Zwar ist das Bundesamt bemüht, die Teilverwendungsnachweise zeitnah zu bearbeiten. Erfolgt jedoch eine Auszahlung trotz vorherigen Ausbildungsabbruchs, ist das Unternehmen zur Rückzahlung verpflichtet, wenn es diese mitteilungspflichtige Änderung nicht unverzüglich an das BAG gemeldet hat und das BAG bei Kenntnis dessen die Auszahlung nicht vorgenommen hätte.
De-minimis- und Weiterbildungsförderung
Auch für die De-minimis- und Weiterbildungsförderungen bedeutete die späte Freigabe der Haushaltsmittel eine Verzögerung bei den Zuwendungsbescheiden. Förderanträge, die bis Ende Februar beim BAG eingegangen waren, konnten zwar noch beschieden werden, für alle nach diesem Zeitpunkt gestellten Anträge ergingen die Zuwendungsbescheide jedoch erst nach Freigabe der Haushaltsmittel Ende Juli. Zwischenzeitlich hatte die Bewilligungsbehörde die ein- gegangenen Anträge geprüft und in immerhin 8.000 Fällen Infoschreiben an die Antragsteller gesendet und um Nacharbeit gebeten. Diese Vorgehensweise hat im Ergebnis zu erfreulich hohen Erledigungswerten geführt: für die Zuwendungsbescheide über 96 Prozent und für die bisher eingegangenen Verwendungsnachweise über 88 Prozent.
Der DSLV bittet die Unternehmen weiterhin um zügige Einreichung der Verwendungsnachweise an das BAG, sobald sie die Maßnahmen abgeschlossen haben.
Als Indiz für den Erfolg der De-minimis-Förderung kann auch die hohe Anzahl an Förderanträgen gewertet werden. Diese liegt zu Mitte August 2018 bereits über der des gesamten Vorjahrs.
EEN
Für das Mitte Juli gestartete Förderprogramm „Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge“ (EEN) sind von 21 Unternehmen 29 Anträge für 148 Fahrzeuge beim BAG eingegangen. Dabei handelt es sich um 122 Erdgasfahrzeuge, wovon 85 LNG und 37 CNG-Antriebe besitzen; hinzukommen 26 Elektrofahrzeuge. Die zu fördernde Summe beläuft sich auf 2,1 Millionen Euro der in 2018 zur Verfügung stehenden 10 Millionen Euro.
Fazit
Sämtliche Förderprogramme entwickeln sich sowohl hinsichtlich der Verfahren als auch der Volumina positiv. Die Bewilligungsbehörde berichtet von einer sehr geringen Anzahl an Nachfragen. Gleichzeitig ist im Vergleich zum selben Zeitpunkt im Vorjahr die Höhe der Auszahlungen um circa 20 Prozent auf circa 168 Millionen angestiegen. Trotzdem ist nach Aussage des BAG kein Engpass bei der Mittelverfügbarkeit ersichtlich.
Die Verfahren erscheinen bei den Unternehmen erfolgreich etabliert zu sein.
Quelle: DSLV