(12.11.2015)

Auf Einladung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fand am 09. November 2015 ein Gespräch mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG), dem DSLV sowie den anderen Verkehrsverbänden zu den Förderprogrammen im Rahmen der Mautharmonisierung und anderen Straßenverkehrsthemen statt.

  • Förderprogramme 2016

De-minimis-Förderung 2016

Zentraler Diskussionspunkt der Verbänderunde war die De-minimis-Förderung für den Bewilligungszeitraum 2016. Die bisherige Praxis, die Förderrichtlinie für das jeweils kommende Jahr im September des Vorjahres zu veröffentlichen und im Oktober die Antragfrist beginnen zu lassen, konnte in 2015 für 2016 nicht fortgeführt werden. Ein Großteil der bisherigen Fördermaßnahmen ist nach Auffassung der beteiligten Ressorts nicht mehr förderfähig. Das BMVI hat deshalb eine neue De-minimis-Förderrichtlinie, die in Verfahren und Inhalt wesentliche Änderungen gegenüber den Vorjahren aufweist, entwickelt. Die nachfolgenden Ausführungen sind noch nicht final beschlossen, aber aus Sicht des DSLV doch soweit in ihrer Entwicklung gefestigt, dass sie bereits zu diesem Zeitpunkt den Unternehmen als frühzeitige Orientierung dienen können.

Verfahrensänderungen:

Für das Förderjahr 2016 wird es keine Antragsfrist wie bisher in Form eines einmonatigen Zeitraums geben. Stattdessen können je Unternehmen maximal fünf Förderanträge ab dem 13. Januar 2016 bis 30. September 2016 an das BAG fortlaufend gestellt werden.

Neu ist ein Zeitfenster für die Durchführung der beantragten Maßnahme: Das antragstellende Unternehmen kann wie bisher nach Antragstellung mit der Durchführung der Maßnahme beginnen. Spätestens drei Monate nach Zugang des Bewilligungsbescheids muss die Maßnahme durchgeführt worden sein. Abweichend davon gilt für die Durchführung von Leasing oder Mietverträgen, dass diese im Förderjahr abgeschlossen werden müssen; die zuwendungsfähigen Ausgaben ergeben sich dann aus den monatlichen Raten im Förderjahr.

Wie bereits aus den Förderprogrammen Aus- und Weiterbildung bekannt, ist für die De-minims-Förderung ab 2016 die Antragstellung ausschließlich elektronisch möglich. Dies gilt auch für die Übermittlung des Kontrollformulars. Der DSLV empfiehlt den Unternehmen – soweit noch nicht geschehen – sich auf der Portalseite des BAG rechtzeitig zu registrieren und mit dem Verfahren vertraut zu machen. Die Nutzung der Zugangsdaten sollte für den Vertretungsfall der zuständigen Person im Unternehmen sichergestellt werden.

Der Verwendungsnachweis ist spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Durchführung der Maßnahme oder innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bewilligungsbescheids dem BAG vorzulegen.

Inhaltliche Änderungen:

Inhaltliche Änderungen grundsätzlicher Art betreffen zunächst die Erweiterung der Förderfähigkeit auf Leasing und Miete von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit.

Geplant ist weiterhin, den Förderhöchstbetrag (bisher 2.500 Euro je Maßnahme) ersatzlos zu streichen. Damit werden auch größere Einzelinvestitionen in höherem Umfang förderfähig, es entfällt die Deckelung. Parallel dazu steigt der Förderhöchstsatz je schweres Nutzfahrzeug von bisher 1.500 auf 2.000 Euro. Um den maximalen Förderhöchstbetrag in Höhe von 33.000 Euro erreichen zu können, benötigt ein Unternehmen somit 17 Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt sind und deren jeweiliges zulässige Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.

Umfangreiche Änderungen ergeben sich auch für den Katalog förderfähiger Maßnahmen.

Betriebsmittel für Abgasreinigungssysteme (zum Beispiel ad-blue) sind zukünftig nicht mehr förderfähig, da sie auch ohne Förderprogramm angeschafft werden und eine für die Förderung erforderliche Anreizwirkung sich deshalb nicht darstellen lässt. Derselbe Kritikpunkt trifft auch die Förderung von Reifen und Ladungssicherungsmitteln, so dass nach der jüngsten Ressortabstimmung auch hier das „Aus" der Förderung drohte. Vor diesem Hintergrund hat der DSLV dem BMVI vorgeschlagen, an Stelle der generellen Förderung der Produkte zwischen normalen und besseren zu unterscheiden und nur noch die Besseren zu fördern. Das BMVI hat diesen Vorschlag, mit dem sich eine Anreizwirkung für die besseren Produkte darstellen lässt, mit folgendem Ergebnis aufgenommen: Ladungssicherungsmittel sollen dann förderfähig sein, wenn die Sicherheit der Ladung „in besonderem Maße" gewährleistet wird. Reifen werden dann förderfähig, wenn sie entsprechend dem EU-Reifenlabel ein niedrigeres Rollgeräusch aufweisen (eine oder zwei Schallwellen = 30 oder 20 Prozent des Kaufpreises) und/oder einer günstigeren Effizienz-Klasse entsprechen (A, B oder C = 50, 40 oder 30 Prozent des Kaufpreises). Der Vorschlag des DSLV, auch die Nasshaftung als drittes Förderkriterium wahlweise mit aufzunehmen, fand im Verbändegespräch keine Unterstützung.

Als komplett neue Fördermaßnahme werden zukünftig Aufwendungen für Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen in den Katalog aufgenommen. Dazu zählen neben Siebeinsätzen in den Tanks auch schnittfeste Gitterplanen, Kameras, Transponder und Kofferaufbauten mit Hartschale. Neu aufgenommen werden sollen schließlich auch die Zertifizierung von Schutz- und Sicherheitskonzepten (zum Beispiel das S.a.f.e-Zertifikat der Schutz- und Aktionsgemeinschaft zur Erhöhung der Sicherheit in der Spedition) sowie die Förderung von vorausschauenden Tempomaten, Start-Stopp-Systeme und Stauklappen im Fahrerhaus (Inneneinrichtung).

Aus- und Weiterbildungsförderung 2016:

Das BMVI berichtete von der Absicht, ein Konzept zur Unterstützung der Güterverkehrsbranche bei der Gewinnung von Nachwuchs zu erarbeiten und in das Förderprogramm Weiterbildung 2016 zu integrieren. Im Übrigen wurden für die Aus- und Weiterbildungsförderung keine Veränderungen der Rahmenbedingungen konkret besprochen. Der DSLV geht davon aus, dass bis auf den erwähnten Erweiterungspunkt die Förderprogramme ohne nennenswerte Änderungen in 2016 fortgesetzt werden. Antragsfristen und andere konkrete Vorgaben werden aktuell vom BMVI erarbeitet.

  • Förderprogramme 2014 und 2015

Zum Bearbeitungsstand der laufenden Förderprogramme Ausbildung, Weiterbildung und De-minimis der Jahre 2014 (Auszahlungsmodus) und 2015 machte das BAG folgende Angaben:

Die Verwendungsnachweise für das Jahr 2014 konnten zu mehr als 99 Prozent abgearbeitet werden.

Das BAG rechnet mit einem Auszahlungsvolumen in Höhe von 184 Millionen Euro für das Jahr 2015 insgesamt. Das Budget reicht nach Ansicht der Bewilligungsbehörde in jedem Fall aus.

Der Bearbeitungsstand für die 2015er Programme ist weit fortgeschritten. So konnten für das De-minimis-Förderprogramm 2015 sämtliche Anträge beschieden werden. Auch für die Aus- und Weiterbildungsförderung 2015 liegen die Bescheidungsanteile bei über 98 Prozent der An-träge. Da aktuell nur noch für das Förderprogramm Weiterbildung Förderanträge gestellt werden können – Ende der Antragsfrist ist der 30. November 2015 – ist das BAG bei der Bearbeitungszeit der Anträge quasi taggleich und kann sich im Wesentlichen auf die Bearbeitung der Verwendungsnachweise konzentrieren. Der DSLV appelliert an die Unternehmen, die Verwendungsnachweise so schnell wie möglich dem BAG vorzulegen. Dies gilt insbesondere für die Weiterbildungsförderung, für deren 1.953 Anträge bisher lediglich 36 Verwendungsnachweise beim BAG eingegangen sind.

 

Quelle: DSLV

 

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