(12.12.2024)
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die damit eingeführte THG-Minderungsquote (THG-Quote) sind zentrale Treiber für die CO₂-Reduktion im Verkehrssektor in Deutschland. Im Rahmen der THG-Quote werden die Inverkehrbringer von Kraftstoffen dazu verpflichtet eine bestimmte Treibhausgasminderung zu erreichen. Den Kraftstoffinverkehrbringern stehen dabei unterschiedliche Erfüllungsoptionen zur Verfügung: Biokraftstoffe (z. B. Bio-LNG, Bio-CNG, HVO100), strombasierte Kraftstoffe (Wasserstoff, eFuels) sowie Ladestrom für Elektrofahrzeuge. Als handelsbasiertes Instrument schafft die THG-Quote einen wichtigen Anreiz zur Bereitstellung erneuerbarer Energieträger.
Die anstehende Novellierung des BImSchG im Zuge der nationalen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Renewable Energy Directive III, RED III) ist daher maßgeblich für die CO2-Einsparungen im Verkehrssektor. Eine Verbändeallianz, der auch der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik angehört, regt daher in einem gemeinsamen Positionspapier (s. Anhang) an Quoten und Obergrenzen aus dem BImSchG auf den gesamten Energieverbrauch im Verkehrssektor ungeachtet des Verkehrsträgers, mit Ausnahme des Fahrstrom im Schienenverkehr, anzuwenden. Ziel ist es, dass die Übererfüllung der Quote in einem Verkehrsträger nicht wesentlich zur Erfüllung der Quote in einem anderen beitragen sollte. Dies soll eine ausgewogene Verteilung der Anstrengungen zur Emissionsreduzierung über alle Verkehrsträger hinweg gewährleisten sowie Marktanreize für Inverkehrbringer von Kraftstoffen schaffen.
Verbändepapier_-_ambitionierte_Ausgestaltung_des_BImSchG
Quelle: DSLV